Eine Leistung wird besonders oft übersehen

Pflegebedürftige, die zu Hause versorgt werden, können auch bei Pflegegrad 1 den Entlastungsbetrag nutzen. Im Jahr 2026 sind das bis zu 131 Euro im Monat beziehungsweise bis zu 1.572 Euro im Jahr.

Das Geld wird normalerweise nicht einfach ausgezahlt. Es dient dazu, Kosten für bestimmte anerkannte Angebote zu erstatten. Dazu können je nach Bundesland und Angebot beispielsweise Betreuung, Hilfe im Haushalt oder andere Unterstützung im Alltag gehören.

Wichtig

Nicht jede privat organisierte Hilfe kann über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden. Das Angebot muss die jeweiligen Voraussetzungen erfüllen und häufig nach Landesrecht anerkannt sein.

Was passiert mit nicht genutzten Beträgen?

Ein nicht vollständig genutzter Monatsbetrag kann in die folgenden Monate übertragen werden. Restbeträge aus einem Kalenderjahr können laut Bundesgesundheitsministerium noch bis zum Ende des folgenden Kalenderhalbjahres verwendet werden.

Das bedeutet aber nicht, dass die Pflegekasse automatisch Geld überweist. In der Regel müssen tatsächlich entstandene Kosten mit Belegen zur Erstattung eingereicht werden.

Was außerdem geprüft werden kann

Je nach persönlicher Situation können bei Pflegegrad 1 weitere Leistungen der Pflegeversicherung eine Rolle spielen. Dazu gehören unter anderem Pflegeberatung, bestimmte Pflegehilfsmittel oder Zuschüsse zur Anpassung des Wohnumfelds. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, muss jeweils gesondert geprüft werden.

Der praktische nächste Schritt

  1. Fragen Sie Ihre Pflegekasse nach dem aktuellen Stand Ihres Entlastungsbetrags.
  2. Lassen Sie sich sagen, welche anerkannten Angebote in Ihrer Region genutzt werden können.
  3. Bewahren Sie Rechnungen und Belege auf.
  4. Klären Sie vor Beauftragung, ob die Kosten tatsächlich erstattungsfähig sind.