Der entscheidende Unterschied

Bei Mieterinnen und Mietern heißt die Leistung Mietzuschuss. Bei Eigentümerinnen und Eigentümern von selbst genutztem Wohnraum heißt sie Lastenzuschuss. Entscheidend ist also nicht allein, wem die Wohnung gehört.

Geprüft wird vielmehr, ob das Einkommen des Haushalts und die berücksichtigungsfähigen Wohnkosten innerhalb der gesetzlichen Grenzen liegen. Dabei spielen unter anderem die Zahl der Haushaltsmitglieder, das Einkommen und die Belastung durch das selbst genutzte Eigentum eine Rolle.

Der häufigste Denkfehler

„Ich habe ein eigenes Haus, also bekomme ich kein Wohngeld.“ Diese Schlussfolgerung stimmt nicht automatisch. Eigentum schließt einen Lastenzuschuss nicht grundsätzlich aus.

Was nicht automatisch bedeutet, dass ein Anspruch besteht

Auch eine kleine Rente oder hohe monatliche Kosten führen nicht zwangsläufig zu Wohngeld. Welche Belastungen berücksichtigt werden und wie hoch ein möglicher Zuschuss wäre, muss die Wohngeldstelle im Einzelfall berechnen.

Wer bereits andere Leistungen erhält, in denen die Wohnkosten enthalten sind, kann vom Wohngeld ausgeschlossen sein. Deshalb ist ein Rechner nur eine erste Orientierung und kein Bescheid.

Was Sie für eine erste Prüfung bereitlegen können

  • Angaben zu allen Personen im Haushalt
  • Rentenbescheide und weitere Einkommensnachweise
  • Unterlagen zu Darlehen und laufenden Belastungen des Eigentums
  • Bescheide über andere Sozialleistungen

Der praktische nächste Schritt

Nutzen Sie einen offiziellen Wohngeldrechner für eine erste Einschätzung. Wenn das Ergebnis nicht eindeutig ist, fragen Sie bei Ihrer örtlichen Wohngeldstelle ausdrücklich nach einem möglichen Lastenzuschuss für selbst genutztes Wohneigentum.

Wichtig ist die genaue Bezeichnung. Wer nur allgemein nach „Wohngeld für Eigentümer“ fragt, bekommt nicht immer sofort die passende Auskunft.

Offizielle Quelle

Wohngeldrechner des Landes Nordrhein-Westfalen. Dort wird ausdrücklich zwischen Mietzuschuss und Lastenzuschuss unterschieden.